Auszug aus der Satzung des TRIAS e.V.

 

§1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen "TRIAS - Verein zur Erforschung genesender Gemeinschaftsstrukturen“.

(2) Er hat seinen Sitz in Berlin.

(3) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 

§2 Zweck des Vereins

1. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung; Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch Initiieren, Beobachten und Analysieren von Langzeitstudien und/oder regelmäßige Publikationen im Bereich der solidarischen bzw. genesenden Gemeinschaftlichkeit.

2. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten mildtätiger Zwecke nach §53 Abs. 2. (AO); Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch Förderung der Entstehung von solidarischen Gemeinschaften sowohl im städtischen als auch im ländlichen Umfeld. Durch das Abhalten von Informationsveranstaltungen, regelmäßigen Diskussionskreisen, Durchführen von Meetings, Umsetzen von Seminaren und Workshops als auch Initiieren und Fördern der Entstehung von Selbsthilfegruppen, soll bedürftigem Personenkreis Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.

 

§3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.