WWG  -  Wohn- und WirkensGemeinschaft

Der Begriff Wohn- und WirkensGemeinschaft (kurz: WWG) bezeichnet das gemeinsame Wohnen (unter einem Dach) und Wirken (Dienst tun mit gesellschaftlicher Relevanz) als solidarisch wirtschaftende, reflektive Gemeinschaft.

 

 


 

Die WWG ist eine Weiterentwicklung der WG. Und anders als bei der Kommune mit politischem Anspruch oder der Landkommune mit Versorgungsanspruch, steht bei der WWG der gemeinschaftsbildende Prozess sowie Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung im Vordergrund.

Der gemeinschaftsbildende Prozess umfasst die fünf Grundthemen des Miteinanders: 

  • Ökonomie (Teilen & Schenken Ökonomie, Gemeinschaftseigentum, Altwerden, …)
  • Ökologie (Ernährung, Pranismus, Nachhaltigkeit, …)
  • Beziehung (Gruppe bzw. Clan, Kinder, Sexualität, Männlichkeit & Weiblichkeit, …)
  • Gesundheit (Heilkunde, Feelness, Sport, Nahrungsmedizin, …)
  • Spiritualität (Riten & Bräuche, postreligiöse Konstruktionen, Bewusstseinsarbeit, …)

Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung spiegelt sich in den Projekten, also dem gemeinsamen Wirken, wider.

 

Die Weiterentwicklung der WWG ist die Gemilie