DER WEG ZUR GEMILIE

Die Voraussetzung der Zugehörigkeit zu einer Gemilie bzw. deren Erschaffung ist eine vorangegangene Entscheidung bzw. praktische Mitwirkung in einer WWG

GEMILIE FRAGT AN

I. Erstkontakt - Ein Mitglied der Gemilie lädt Wunschperson zu einem persönlichen, privaten Treffen ein, bei dem es den Rahmen des Wohlgefühls schafft und dabei die Wunschperson "vorsichtig" auf den Wunsch der Gemilien-Zugehörigkeit anspricht. 

SUCHENDER FRAGT GEMILIE

I. Erstkontakt - Suchender lädt ein ihm sympathisches Mitglied einer Gemilie zu einem persönlichen, privaten Treffen ein, bei dem es den Rahmen des Wohlgefühls schafft und dabei das geladene Gemilien-Mitglied "vorsichtig" auf den Wunsch seiner Zugehörigkeit zur Gemilie anspricht. 


II. Entscheidung der Wunschperson - Die angefragte Person "schläft" mindestens eine Nacht über die Anfrage und entscheidet sich für oder wider, den "21-Tage-Prozess" zu beginnen. 

Die angefragte Wunschperson teilt ihre Entscheidung der sie kontaktierten Gemilien-Vertretung im würdigen Rahmen mit. 

II. Gemilien-Entscheid - Die Gemilie berät im Rahmen  ihrer Strukturen über die Bereitschaft, sich auf den "21-Tage-Prozess" zu begeben. 

Das kontaktierte Gemilien-Mitglied teilt im würdigen Rahmen der fragenden Person die Entscheidung mit. 


In beiden Fällen nehmen sich die angesprochenen Parteien ausgiebig Zeit für eine Entscheidungsfindung! 

III. Der "21-Tage-Prozess" - Er beginnt dann, wenn sich beide Parteien entschieden haben, sich das Gegenüber unter dem Aspekt einer möglichen Verbindung zu einer Gemilie detailliert anzusehen. 21 Tage dauert ein völlig unverbindlicher und privater bzw. inoffizieller Prozess des gegenseitigen Studiums. Dieser endet mit einer Zusammenkunft aller Beteiligten sowie eine Auge-zu-Auge-Entscheidung für einen Annäherungsprozess. 

 

IV. Der Annäherungsprozess - dauert mindestens 12 Monate, maximal jedoch 24 Monate (insbesondere, wenn räumliche Nähe in dieser Zeit nur selten möglich ist). Dieser Prozess ist "öffentlich", d. h. jeder an ihm beteiligte Mensch kann nach seinem persönlichen Ermessen diese Information mit Dritten teilen. In dieser Zeit wird über die Wünsche, Bedürfnisse und Folgen einer Verbindung beraten und Nähe, Vertrautheit, Vertrauen, Synergie-Effekte, Teilen,... eben die eine Gemilie auszeichnenden Bereiche, ausprobiert. 

Nach Ablauf des Kennenlern-Zeitraums findet eine rituelle Zusammenkunft statt, an der alle Beteiligten am Prozess anwesend sind. Hierbei äußert sich jedes anwesende Mitglied zu den gemachten Erfahrungen, zur Einschätzung der Verbindung und gibt sein Votum ab. Die Entscheidung findet im Konsens statt! 

Haben alle Beteiligten zugestimmt, wird ein öffentliches Ritual gefeiert und der neuen Person ein Gemilienname zugesprochen.